Allen Bürgern uneingeschränktes Reisen zu ermöglichen, ist in einer Zeit zunehmender Mobilität von entscheidender Bedeutung. Geschäftliche und private Reisen von Bürgern, die auf Grund einer Behinderung in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, müssen uneingeschränkt möglich sein. Deshalb hat die Europäische Union die Verordnung Nr. 1107/2006 über die „Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität" erlassen. In dieser heißt es zu den Gründen: „Der Binnenmarkt für Luftverkehrsdienste sollte den Bürgern im Allgemeinen zugute kommen. Daher sollten behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität die gleichen Reisemöglichkeiten wie andere Bürger haben. Behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität haben die gleichen Rechte auf Freizügigkeit, Wahlfreiheit und Nichtdiskriminierung. Dies gilt für Flugreisen wie für andere Lebensbereiche."
Diese Forderung musste natürlich auch bei der Planung und Realisierung eines Bauvorhabens, wie das des neuen Hauptstadtflughafens, von Anfang an berücksichtigt werden. Damit das in vollem Umfang geschehen kann, werden vor allem auch die Behindertenverbände der Länder Berlin und Brandenburg einbezogen. Hierfür ist ein Arbeitskreis „Barrierefreies Bauen BBI" geschaffen worden, dem Frau Voigt vorsitzt. So gab es bisher 14 Termine mit dem Arbeitskreis „Barrierefreies Bauen" und unzählige Einzelgesprache. Dazu kommt eine enge Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragen des Landkreises, Elke Voigt und dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in Berlin, aber auch mit solchen Einrichtungen wie dem Sehzentrum Königs Wusterhausen. Diese bringen dank wertvoller Erfahrungen Betroffener konkrete Vorschläge ein, die dann in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Das betrifft zum Beispiel die Anbringung von Leitstreifen, die Zweckmäßigkeit in der Nutzung der Behinderten-WCs aber auch die Gestaltung der Info-Points. Ein Gast im Rollstuhl bewegt sich beispielsweise auf einer ganz anderen Ebene auf den Informationsschalter zu. Deshalb ist eine Seite des Schalters abgesenkt, so dass das Personal sich auf Augenhöhe mit dem Fluggast im Rollstuhl befindet.
Barrierefreiheit beginnt aber nicht erst am Terminal. Der Fluggast kann sich vorab im Internet und über entsprechende Informationsbroschuren über die konkreten Bedingungen am Flughafen informieren. Der nächste Schritt zum barrierefreien Reisen ist die Anreise zum Flughafen: ob mit dem PKW, der Bahn, der S-Bahn oder mit dem Bus. So gibt es bereits jetzt am Flughafen Schönefeld und dann auch am neuen Flughafen an den Behindertenparkplätzen entsprechende Rufsäulen mit deren Hilfe dann Personal angefordert werden kann.
Diese Hilfe wird derzeit am Flughafen durch die Firma „Rollmops - soziale Dienste gGmbH" u. a. durch folgende Dienstleistungen kostenfrei gewährleistet:
- Unterstützung beim Ein- und Auschecken
- Hilfe beim Gepäcktransport
- Begleitung zur Pass- und Zollkontrolle
- Beförderung zum Sitzplatz im Flugzeug bzw. nach Ankunft in die Empfangsbereiche.
Auch in den sanitären Bereichen setzt man auf neueste barrierefreie Technik: Am neuen Hauptstadtflughafen wird es mehr als 80 WC-Bereiche geben, die sowohl für Menschen mit, als auch ohne Behinderung genutzt werden können. Die Behinderten-WCs sind beispielweise mit einer Klappliege ausgestattet, über dem Boden an der Wand verläuft eine Zugschnur, mit der im Notfall Hilfe herbeigerufen werden kann und für Gehörlose gibt es Blitzleuchten, die Gefahren signalisieren. Diese Dinge sind auch in dem Arbeitskreis besprochen worden und die entsprechenden Hinweise der Behinderten sind in die Planung eingeflossen.
Es wird spezielle Informationsterminals insbesondere für Flugreisende mit Sehbeeinträchtigung geben. Ein wichtiger Aspekt bei der Realisierung des Konzeptes für barrierefreies Reisen ist natürlich die Fähigkeit des Flughafenpersonals, dieses Konzept umzusetzen.
Dazu gibt es verschiedene Schulungsmaßnahmen wie:
- die Ausbildung des Servicepersonals in Gebärdensprache
- ein Rollstuhlverladetraining und ein Fluggastumsetztraining, die unter der Leitung des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen des Landes Brandenburg durchgeführt werden und dabei berücksichtigen, dass es eine Vielzahl verschiedener Rollstuhle gibt, die ja auf keinen Fall beschädigt werden dürfen. Und beim Umsetzen des Fluggastes ist es natürlich wichtig, ihn so anzufassen, dass er nicht verletzt wird.
- Sensibilitätstrainings in der Servicebegleitung für Menschen mit einer Sehschädigung und Mobilitätsbehinderung, durchgeführt durch Rehabilitationslehrer des Sehzentrums Königs Wusterhausen und der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises LDS Elke Voigt. Denn auch dem Personal müssen Ängste und Barrieren im Umgang mit behinderten Menschen genommen werden. Die Ausbildung des Personals beinhaltete zum Beispiel auch eine Form, bei der das Personal mit abgedunkelten Brillen durch das Terminal laufen musste, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie ein sehbehinderter Fluggast seine Umwelt wahrnimmt.
Für den Fall, dass sich an Bord eines landenden Flugzeuges Personen mit eingeschränkter Mobilität befinden, gibt es entsprechende Informationssysteme, so dass am Zielflughafen entsprechende Hilfemaßnahmen ergriffen werden können.
Am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg wird also schon jetzt alles getan, um die von der Europäischen Union aufgestellten Forderungen zu erfüllen. Und somit wird eine wichtige Forderung der o.g. Richtlinie erfüllt, in der es heißt: „Bei der Entscheidung über die Gestaltung neuer Flughäfen und Abfertigungsgebäude sollten die Leitungsorgane von Flughafen so weit wie möglich die Bedürfnisse von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität berücksichtigen."
(Redaktion)
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